GESCHICHTE
VON GRENZENLUST

Von je her innerhalb verschiedener Gemeinde-Grenzen gelegen, mag dieser Umstand dem Anwesen seinen Namen gegeben haben. In einem noch vorhandenen Flurkarten-Detail von 1733 ist es als “Grenzlust” beschrieben. Bestanden hat es wohl schon vorher. Mit seinem damaligen Herrenhaus als Kern und den später erbauten, zwischen 1986 und 1996 weitgehend restaurierten Gebäuden, steht Grenzenlust einschließlich seines Parkes unter Denkmalschutz und ist aufgenommen in die Landesdenkmalliste NRW. Die ursprüngliche barocke Parkanlage – mit teilweise sternförmigem Wegenetz – hat über die Zeiten hin manche Veränderungen und seit 1986 beträchtliche Vergrößerung erfahren.

PHILOSOPHIE

Einen Park aus dem 18. Jahrhundert behutsam zu einem Arboretum umgestalten. Seltene, kostbare Bäume und Sträucher in den vorhandenen Bestand einfügen. Für die unterschiedlichen Jahreszeiten auf die Einbringung vieler blühender Gewächse bedacht sein. Zugleich das erhaltenswerte Alte bewahren und pflegen. Den Kontrast von Licht und Schatten betonen. Innerhalb der Bestände Räume weitläufiger, begraster Flächen belassen. Schöne Perspektiven zu den wechselnden Jahreszeiten gestalten. Einen Ort für Ruhe und Freude schaffen.

Ein Park lebt aus seinem steten Wandel, seiner Pflege und Weiterentwicklung - jahraus, jahrein.

ARBORETUM

Ein Arboretum (lat. arbor = „Baum“) ist eine Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze. Die Gesellschaft Deutsches Arboretum e.V. definiert:

Ein Arboretum ist eine Sammlung von Gehölzen zu Studienzwecken. Es handelt sich um heimische und solche exotischen Bäume und Sträucher, die bei uns im Freien gedeihen. Die Gliederung kann nach geografischen, verwandtschaftlichen, pflanzensoziologischen oder anderen Kriterien erfolgen. Dabei sind gestalterische und ästhetische Regeln zu beachten. Häufig sind Arboreten als englische Landschaftsparks angelegt. Arboreten dienen der Forschung, der Pädagogik und vermitteln auch die Schönheit der Pflanzen. Die Besucher können in Arboreten ihre Kenntnisse vermehren, aber ebenso Entspannung und Erholung finden. Arboreten können Einrichtungen von Forschungsinstituten und Forstverwaltungen sein wie Teile von botanischen Gärten, öffentlichen und privaten Parks, wenn sie dem Publikum zugänglich sind. Arboreten sollten unter wissenschaftlicher, fachlicher Leitung stehen oder sich zumindest verbindlicher wissenschaftlicher Beratung bedienen. (Satzung GdA)